Benutzerordnung
Einschreibung, Ausleihe
Benutzerordnung
Das Team der öffentlichen Bibliothek der Pfarre Haslach an der Mühl freut sich, Sie als Leser/in begrüßen zu dürfen.
Wir bieten Bücher, Zeitschriften, Spiele und DVDs zum Verleih an. Um einen ordentlichen Verleihbetrieb gewährleisten zu können, braucht es einige Regeln, die in dieser Benutzerordnung formuliert sind. Die Benutzerordnung wurde vom Bibliotheksteam im Einvernehmen mit dem Träger (Pfarre) erstellt. Sie orientiert sich an den geltenden Richtlinien für öffentliche Bibliotheken in Österreich.
Einschreibung
Die Einschreibung als Leser/in erfolgt persönlich. Kinder bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Jede/r Bibliotheksbenutzer/in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Benutzerordnung und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutz-rechtlichen Bestimmungen einverstanden.
Mit der erfolgten Einschreibung wird eine Lesernummer vergeben. Diese Nummer berechtigt zur Entlehnung von Medien in der Bibliothek Haslach. Wir ersuchen Namens- oder Adressänderungen bekannt zu geben.
Entlehnung
Gegen Vorlage der Lesernummer können Medien entlehnt werden.
Die Entlehnung sowie die gesamte Bibliotheksverwaltung erfolgt EDV-gestützt. Die Daten der entlehnten Medien werden in den PC eingegeben und damit als an den/die Leser/in mit der entsprechenden Nummer entlehnt registriert.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die entliehenen Medien nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenz-bestimmungen weder weiterverliehen noch vervielfältigt werden. Insbesondere gilt dies für DVDs. Ein öffentliches Abspielen, ein Weiterverleih oder Kopieren sind nicht erlaubt.
Sofern die von Ihnen gewünschten Medien bereits entliehen sind, können Sie die Medien reservieren lassen.
10 Medien pro Person bei einer Entlehnung
Es liegt in unserem Interesse, dass alle Medien möglichst viel im Umlauf sind. Daher haben wir die Anzahl der Medien, die pro Verleihvorgang von einer Person entlehnt werden können, auf 10 Medien beschränkt.
Entlehnfrist
Die Entlehnfrist beträgt für Bücher, Hörbücher und Spiele drei Wochen, für DVDs und Zeitschriften eine Woche. Die erste zu entrichtende Verleihgebühr gilt für diese Fristen, auch wenn die Medien früher zurückgebracht werden sollten.
Eine Verlängerung ist nur einmal um die jeweilige Ausleihzeit möglich – entweder bereits im Vorhinein oder nach Ablauf der ersten Verleihfrist, telefonisch oder persönlich. Das heißt ein Buch oder Spiel kann bis zu drei Wochen verlängert werden, DVDs eine Woche. Durch die Verlängerung erhöht sich die Verleihgebühr um die jeweilige Wochengebühr. Das Verwaltungsprogramm registriert eine Verlängerung als Neuentlehnung. Deshalb fällt für Jahreskartenbesitzer auch bei der Verlängerung von Büchern keine neue Gebühr an.
Entlehngebühren
Die für die Entlehnung zu entrichtenden Gebühren sind der Gebührentabelle zu entnehmen.
Behandlung der Medien
Die Medien stehen nach Systematikgruppen geordnet und innerhalb derer alphabetisch nach Signatur (z.B. Autorenname) geordnet in den Regalen.
Jede/r Benutzer/in kann selbst in den Regalen suchen. Die Bibliothekarin ist aber gerne bereit, bei der Suche zu helfen und zu beraten. Für das Zurückstellen herausgenommener Medien ist der/die Bibliothekar/in zuständig, damit die Ordnung erhalten bleibt und alle Benutzer/innen finden können, was sie suchen.
Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien, die beschmutzt, beschädigt oder verloren wurden, müssen ersetzt werden. Die Art und Höhe des Ersatzes legt der/die Bibliotheksleiter/in fest.
Wir ersuchen, Reparaturen an beschädigten Medien nicht selbst vorzunehmen, da diese mit Spezialmaterialien (keinesfalls mit Tixo) gemacht werden müssen. Bitte melden Sie etwaige Beschädigungen bei der diensthabenden Bibliothekarin.
Sonstige Bestimmungen
Rauchen, Eisschlecken und Süßigkeiten essen ist in der Bibliothek nicht gestattet. Eltern sollen darauf achten, dass ihre Kinder nicht mit schmutzigen oder klebrigen Fingern Medien anfassen. Der/die Bibliothekar/innen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen.
Wenn länger als zwei Jahre kein Medium ausgeliehen wird, wird der/die Benutzer/in aus der Kartei gestrichen. Vor einer neuerlichen Entlehnung ist eine Wiedereinschreibung erforderlich.
Benutzer/innen, die diese Verordnung nicht einhalten, können von der Benutzung der Bibliothek Haslach/M. ausgeschlossen werden.
Eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten und/oder der Gebührenordnung behalten wir uns vor.
Das Bibliotheksteam
Sonja Kaiser, Veronika Glaser
Bibliotheksleitung