Benutzerordnung
Einschreibung, Ausleihe
Benutzerordnung
Das Team der öffentlichen Bibliothek der Pfarre Haslach an der Mühl freut sich, Sie als Leser/in begrüßen zu dürfen.
Wir bieten Bücher, Zeitschriften, Spiele und Hörbücher für Kinder, zum Verleih an. Um einen ordentlichen Verleihbetrieb gewährleisten zu können, braucht es einige Regeln, die in dieser Benutzerordnung formuliert sind. Die Benutzerordnung wurde vom Bibliotheksteam im Einvernehmen mit dem Träger (Pfarre) erstellt. Sie orientiert sich an den geltenden Richtlinien für öffentliche Bibliotheken in Österreich.
Einschreibung, Datenschutz
Die Einschreibung als Leser/in erfolgt persönlich. Kinder bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Jede/r Bibliotheksbenutzer/in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Benutzerordnung und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutz-rechtlichen Bestimmungen einverstanden.
Die von Ihnen unterschriebene Lesererklärung verbleibt in der Bibliothek. Wenn Sie die Bibliothek 5 Jahre nicht mehr aktiv genutzt haben, werden Ihre Daten gelöscht und die Lesererklärung wird vernichtet.
Mit der erfolgten Einschreibung wird eine Lesernummer vergeben. Diese Nummer berechtigt zur Entlehnung von Medien in der Bibliothek Haslach. Wir ersuchen Namens- oder Adressänderungen bekannt zu geben.
Entlehnung
Die Entlehnung sowie die gesamte Bibliotheksverwaltung erfolgt EDV-gestützt. Die Daten der entlehnten Medien werden in den PC eingegeben und damit als an den/die Leser/in mit der entsprechenden Nummer entlehnt registriert.
10 Medien pro Person bei einer Entlehnung.
Es liegt in unserem Interesse, dass alle Medien möglichst viel im Umlauf sind. Daher haben wir die Anzahl der Medien, die pro Verleihvorgang von einer Person entlehnt werden können, auf 10 Medien beschränkt.
Sofern die von Ihnen gewünschten Medien bereits entliehen sind, können Sie die Medien reservieren lassen.
Urheberrecht
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die entliehenen Medien nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenz-Bestimmungen weder weiterverliehen noch vervielfältigt werden.
Entlehn-Fristen
Die Entlehn-Frist beträgt für Bücher, Hörbücher und Spiele drei Wochen, für Zeitschriften eine Woche. Die erste zu entrichtende Verleihgebühr gilt für diese Fristen, auch wenn die Medien früher zurückgebracht werden sollten.
Eine Verlängerung ist nur einmal um die jeweilige Ausleihzeit möglich – entweder bereits im Vorhinein oder nach Ablauf der ersten Verleihfrist, telefonisch oder persönlich. Das heißt ein Buch oder Spiel kann bis zu drei Wochen verlängert werden. Durch die Verlängerung erhöht sich die Verleihgebühr um die jeweilige Wochengebühr. Das Verwaltungsprogramm registriert eine Verlängerung als Neuentlehnung. Deshalb fällt für Jahreskartenbesitzer auch bei der Verlängerung von Büchern keine neue Gebühr an.
Entlehn-Gebühren
Die für die Entlehnung zu entrichtenden Gebühren sind der Gebührentabelle zu entnehmen.
Behandlung der Medien
Die Medien stehen nach Systematik-Gruppen geordnet und innerhalb derer alphabetisch nach Signatur (z.B. Autorenname) geordnet in den Regalen.
Jede/r Benutzer/in kann selbst in den Regalen schmökern. Die Bibliothekarin ist aber gerne bereit, bei der Suche zu helfen und zu beraten. Für das Zurückstellen herausgenommener Medien ist der Bibliothekar/die Bibliothekarin zuständig, damit die Ordnung erhalten bleibt und alle Benutzer/innen finden können, was sie suchen.
Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien, die beschmutzt, beschädigt oder verloren wurden, müssen ersetzt werden. Die Art und Höhe des Ersatzes legt die Bibliotheksleitung fest.
Wir ersuchen, Reparaturen an beschädigten Medien nicht selbst vorzunehmen, da diese mit Spezialmaterialien (keinesfalls mit Tixo) gemacht werden müssen. Bitte melden Sie etwaige Beschädigungen bei der diensthabenden Bibliothekarin.
Sonstige Bestimmungen
In der Bibliothek haften die Eltern für ihre Kinder.
Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen.
Wenn länger als fünf Jahre kein Medium ausgeliehen wird, wird der/die Benutzer/in aus der Kartei gestrichen. Vor einer neuerlichen Entlehnung ist eine Wiedereinschreibung erforderlich.
Benutzer/innen, die diese Verordnung nicht einhalten, können von der Benutzung der Bibliothek Haslach/M. ausgeschlossen werden.
Eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten und/oder der Gebührenordnung behalten wir uns vor.
Das Bibliotheksteam
Sonja Kaiser, Veronika Glaser
Bibliotheksleitung